18.09.08, ein kurioser Abend. Keine 5 Minuten war mein Mandant von einem kurzfristig anberaumten Gespräch in einer einstweiligen Verfügungssache wegen Telekommunikation weg. Ich wollte gerade Feierabend machen. Nach 21:00 Uhr wohl mein gutes „Recht“. Da rief der Mandant über Handy an: „Ich bin eingesperrt! Ich habe in einem Nebenhof geparkt, was ich wohl nicht durfte. Als ich kam hat ein Anwohner das Rolltor runter gelassen und ist dabei gegangen. Hilfe, ich komme nicht mehr raus!“
Sachverhalt
Nach kurzer Ermittlungstätigkeit konnten von mehreren Rolltoren in der Nachbarschaft ein Tor ermittelt werden, aus dem ein Strahl eines Autoscheinwerfers drang. Die Parksituation war gerade besonders angespannt: Eine Baustelle, die die ganze Straße um die Ecke sperrte. Sonst sind es mal Veranstaltungen im Schauspielhaus bzw. Markttag und daher Räumung der Parkplätze auf dem Markt. Wir Anwohner haben es nicht leicht, die Konkurrenz um Parkplätze ist groß, dass Angebot der Stadt klein. Nach zahlreichen Klingelversuchen an besagtem Hause, rufe ich sogar an der Fassade hinauf: „Im Hof ist jemand eingeschlossen. Hallo ist da jemand im Haus :::::::.“. Endlich öffnet jemand, der Türsummer geht …
Schnell lege ich an die Vordertür eine Matte, nach Durchgang durch das Treppenhaus auch an die Hintertür eine Matte, damit diese Türen nun offen bleiben. Im Innenhof steht mein Mandant und seine Begleitperson, das Rolltor ist unten und ein Schalter ist nicht zu finden. Durch das offene Tor sei er hereingekommen. Ein Anwohner habe ihn zur Rede gestellt und sei bei schon herablaufendem Tor verschwunden. Dauer oder Rückkehr unbekannt. Auf Nachfrage: Nein, einen Schalter zum Öffnen des Tores gibt es hier nicht und auch die Tür ließe sich aus dem Innenhof nicht öffnen. Das habe er schon versucht und herausgefunden.
Die Prüfung bestätigt, dass der mehr als mannshoch ummauerte Innenhof keine Möglichkeit zum Verlassen mehr bot. Die nunmehr geöffnete Flurtür ist die einzige Möglichkeit, wenigstens die Personen wieder auf die Straße zu lassen. Nun, durch die Klingelaktion konnte noch ein weiterer Bewohner des Hauses darum gebeten werden, das Tor zu öffnen, was dann geschah. Ende gut, …
Strafrechtliche Bewertung
Die zivilrechtlichen Ansprüche mag ich hier mal gar nicht beleuchten. Der Streit um Parkplätze – mit oder ohne Schildern, Ketten, usw. – kann auch anderweitig nachgelesen werden. Ich möchte aber mal nachdrücklich vor der übertriebenen „Selbsthilfe“ (die keine solche ist) warnen: Also zwei Personen in einem Hof ohne Ausgang einzusperren, könnte eigentlich eine Freiheitsberaubung sein.
Dazu der Gesetzestext:
§ 239 StGB [Freiheitsberaubung]
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder
2. durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen
Also ich meine ja, man sollte nicht alles rechtlich regeln bzw. über die Gerichte klären. Dann werden immer mehr unnötige Fälle produziert und die Polizei und Gerichte versinken in der Welle der Prozesslawinen. Wann sollen diese dann in „richtigen“ Freiheitsberaubungen ermitteln und entscheiden? Das heißt aber auch nicht, dass der falsch verstandenen „Selbsthilfe“ oder dem Faust“recht“ Tür und (hier:) Tor offen stünden.
Vorliegend konnte durch den Einsatz von Handys zum Glück die unfreiwillige Gefangenschaft relativ schnell beendet werden. Ich hoffe jeder Leser – denn auch ich habe schon mal „schnell wo geparkt“ – hat sich jetzt mal ordentlich erschreckt, sich selbst wieder erkannt und wird es in Zukunft besser machen.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel
Copyright © 2008 www.jur-blog.de
Dieser Feed ist nur für den persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch bestimmt. Eine unberechtigte Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten verstößt gegen das Urheberrecht. (Digital Fingerprint: alöjkfhlöanf8705khtrß077kaghpp)
The post Gelungene Mandantenbefreiung! – Ist Einsperren wegen Parksünde Freiheitsberaubung? appeared first on Jur-Blog.de.