Zunehmend werde ich auch wegen unzufriedenen Mandant wegen einenm gestörten Verhältnis zu einem Anwalt angesprochen: Meist geht es um Abmahnungen und deren Abwehr. Es seien insb. die hohen Kosten der Abmahnungen gewesen, die zur Beauftragung des Anwalts geführt haben. Doch dann kommen Rechnungen durch diesen Anwalt, die noch höher sind als die vom Abmahnanwalt geforderten Zahlungen ( Abmahnkosten ). Es kommt ein kostenträchtiges Verfahren, bei dem die Betroffenen sich nicht zu den (Kosten-)Fallen durch „Ihren“ Anwalt beraten fühlen. Es kommt keine Kommunikation oder Vorlage von Schriftsätzen durch den eigenen Anwalt.
Dies ist wohl ein verbreiteter Mißstand, denn das Justizministerium hat nun zur Reform des Anwaltsrechts, eine Umsetzung der Gesetzesvorlage zu einer Ombudsstelle angekündigt. Doch haben und hatten nicht die Anwaltskammern diese Aufgabe? Auch die Justizministerin hatte mal vor geraumer Zeit zum Phänomen der Massenabmahnungen den Betroffenen den Gang zu den Anwaltskammern geraten. Sie ging – zumindest damals – wohl auch von dieser Funktion der Anwaltskammern als Obudsstelle aus. Was sagen wohl die Kammern zur angekündigten „Ombudsstelle für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant“?
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de
BMJ: Ombudsstelle für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant
BMJ, PM Berlin, 23. April 2009 – Der Deutsche Bundestag hat heute mit dem Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ beschlossen.
„Rechtsuchende können künftig Streitigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt einfach und unkompliziert beilegen, ohne die Gerichte anrufen zu müssen. Die neue Schlichtungsstelle erlaubt eine einvernehmliche Lösung zwischen Anwalt und Mandant, die den Rechtssuchenden zudem nichts kostet. Anders als bei den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern darf die Person des Schlichters nicht aus den Reihen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kommen. Dadurch stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Anwaltschaft. Mit der neuen, bundesweiten Schlichtungsstelle tragen wir erheblich zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und damit auch zur Gerichtsentlastung bei“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der Gesetzentwurf orientiert sich an dem Vorbild anderer erfolgreicher „Ombudsstellen“ wie etwa bei Banken oder Versicherungen. Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden. Ihre Unabhängigkeit von der Anwaltschaft wird durch die gesetzlichen Anforderungen an die Person des Schlichters und durch die vorgeschriebene Beteiligung eines Beirats sichergestellt. Dem Beirat, der bei der Ernennung des Schlichters und dem Erlass der Schlichtungsordnung mitwirkt, müssen neben Vertretern der Rechtsanwaltschaft mindestens paritätisch auch Vertreter der Verbraucherverbände und anderer Einrichtungen (Verbände der Wirtschaft, des Handwerks oder der Versicherungen) angehören.
Der Tätigkeitsbereich der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft wird sich auf alle zivil-rechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise über die Höhe der Anwaltsvergütung (Honorarstreitigkeiten) oder über Haftungsansprüche des Mandanten gegen den Anwalt (Anwaltshaftung) erstrecken.
Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren, dessen Durchführung sowohl der Rechtsanwalt als auch der Mandant beantragen können, ist für beide Seiten freiwillig.
Die neue Schlichtungsstelle ergänzt die bestehenden lokalen Schlichtungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern und eröffnet den Mandanten die Möglichkeit, die Berechtigung anwaltlicher Honorarforderungen oder das Bestehen von Schadensersatzansprüchen wegen anwaltlicher Falschberatung durch eine von der Anwaltschaft unabhängige Institution überprüfen zu lassen, ohne sogleich den Rechtsweg beschreiten zu müssen.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll zum 1. September 2009 in Kraft treten.
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